Wer übernimmt die Kosten?

Wir haben Versorgungsverträge mit allen Kranken- und Pflege­kassen und mit der Sozial­hilfe­verwaltung. Die Pflege­versicherung ist natürlich keine Vollkasko­versicherung, aber sie unterstützt Ihre Versicherten angemessen in ihrer schwierigen Situation.

 Folgende Leistungen erhalten Pflegebedürftige

Pflegegrad

Pflegesachleistung

Pflegegrad

2

796,- €

347,- €

3

1 497,- €

599,- €

4

1 859,- €

799,- €

5

2 299,- €

990,- €

Versicherte in Pflegegrad 1 erhalten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro monatlich, außerdem steht Ihnen der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat als Sachleistung zur Verfügung. Des Weiteren können sie 2 kostenlose Beratungsgespräche im Jahr in Anspruch nehmen.

Was kostet die Pflege?

Die Preise für Pflege­sach­leistungen und Behandlungs­pflege werden von den Pflege- Kranken­kassen­verbänden in Ver­handlungen mit den Berufs­verbänden festgelegt.

LK

Leistungskomplex

Punkte 

Euro ab 01.01.2025

101

Aufsuchen/Verlassen des Bettes, An-/Ablegen von Körperersatzstücken 

50

4,02 € 

102

An-/ Auskleiden

50

4,02 € 

103

Teilwaschen

100

8,03 € 

104

Mund-, Zahn-, Zahnprothesepflege

50

4,02 € 

105

Rasieren

50

4,02 € 

106

Kämmen

50

4,02 € 

107

Hautpflege

50

4,02 € 

100

Komplexgebühr

 350

28,12 € 

 

108

Haar- und/oder Nagelpflege

50

4,02 € 

109

Zuschlag bei Ganzkörperwäsche zur Teilwäsche LK 103 oder ggf. zur Kompexgebühr LK 100

150

12,05 € 

110

Ganzkörperwäsche als alleinige Leistung

250

20,09 € 

111

Lagern / Mobilisieren / Betten machen / Bettwäsche wechseln

100

8,03 € 

112

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

250

20,09 € 

113

Verabreichung von Sondennahrung

80

6,43 € 

114

Hilfe bei Darm-/Blasenentleerung

70

5,62 € 

115

Stromabeutel entleeren

50

4,02 € 

116

Verlassen / Aufsuchen der Wohnung

70

5,62 € 

117

Begleitung bei Aktivitäten

600

48,20 € 

118

Beheizen der Wohnung

90

7,23 € 

119

Kleine hauswirtschaftliche Versorgung

50

4,02 € 

120

Große hauswirtschaftliche Versorgung

je Std.

39,00 € 

121

Waschen der Wäsche/Kleidung durch Mitarbeiter des Pflegedienstes

300

24,10€ 

127

Einräumen der Wäsche/Kleidung bei schrankfertiger Lieferung durch eine Wäscherei

50

4,02 € 

122

Einkaufen

150

12,05 € 

 

123

Zubereitung warme Mahlzeit

270

21,69 € 

124

Zubereitung sonstige Mahlzeit

90

7,23 € 

 

125

Erstbesuch

1000

80,34 € 

126

Ändrung der Pflegeplanung

200

16,07 € 

 


Stundensatz körperbezogene Pflegemaßnahmen 

 
67,68 € 

 
 

 

Stundensatz pflegerische Betreuungsmaßnahmen 

51,00 € 

 

Stundensatz Hilfen bei der Haushaltsführung 

39,00 € 

 

MRSA-Schutzkleidung (ohne gleichzeitig SGB V-Leistungen) 

3,40 € 

 

MRSA-Schutzkleidung (mit gleichzeitig SGB V-Leistungen) 

1,70 € 

 

Ausbildungsumlagezuschlag nach § 33 Abs. 6 PflBG: Summe der Kosten für Leistungskomplexe und Zeitabrechnung (%-Satz, von der Pflegeausbildungsfonds GmbH - PAF - kalenderjährlich festgelegt) 


6,22 %


 

Anfahrtspauschale 08.00 - 20.00 Uhr 100% 

7,65 € 

 

Anfahrtspauschale 08.00 - 20.00 Uhr 50% 

3,83 € 

 

Anfahrtspauschale 08.00 - 20.00 Uhr 25% 

1,91 € 

 

Anfahrtspauschale 20.01 - 07.59 Uhr 100% 

9,58 € 

 

Anfahrtspauschale 20.01 - 07.59 Uhr 50% 

4,79 € 

 

Anfahrtspauschale 20.01 - 07.59 Uhr 25% 

2,40 € 

 

Anfahrtspauschale in amb. betr. WGs ohne HKP (kein integrierter Pflegedienst) zw. 8.00 - 20.00 Uhr 

1,28 € 

 

Anfahrtspauschale in amb. betr. WGs mit HKP (kein integrierter Pflegedienst) zw. 8.00 - 20.00 Uhr 

0,64 € 

 

Anfahrtspauschale in amb. betr. WGs ohne HKP (kein integrierter Pflegedienst) zw. 20.01 - 07.59 Uhr 

1,60 € 

 

Anfahrtspauschale in amb. betr. WGs mit HKP (kein integrierter Pflegedienst) zw. 20.01 - 07.59 Uhr 

0,80 € 

Privatleistungen

Die Preise für Verhinderungspflege, Betreuung und für Privatleistungen können Sie jederzeit bei uns erfragen.

Investitionskostenpauschale 6,22%