Leistungen
Welche Leistungen erbringen wir?
Pflege & Behandlung
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Baden, Duschen, Haare waschen, Mobilisation, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe bei der Ausscheidung
- Behandlungspflege, z.B. Injektionen, Medikamente verabreichen, Wundverbände, Kompressionsverbände
- Spezielle Behandlungspflege und Krankenhausüberleitung, wie Stomabehandlung, enterale und parenterale Ernährung und Wundmanagement
- Verhinderungspflege, wenn Ihre pflegenden Angehörigen krank oder im Urlaub sind
Versorgung & Begleitung
- Hilfen bei der Haushaltsführung, z.B. Essen zubereiten, Einkaufen, Putzen, Wäsche waschen
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, z.B. vorlesen, Spaziergänge, Spiele
Service & Leistungen
- 24-Stunden-Betreuung Übermittlung einer 24-Stunden-Pflegekraft in Zusammenarbeit mit linara
- Gesetzlich vorgeschriebene 24-Stunden-Erreichbarkeit
- Zusätzliche Privatleistungen, die nicht von den Sozialkassen übernommen werden und extra gebucht werden können, wie z.B. Rollos öffnen, einkaufen, Blumen gießen, Müll entsorgen, Briefkasten leeren, warmes Mittagessen besorgen
- Anschluss und Bereitstellung eines Hausnotrufgerätes in Zusammenarbeit mit der Firma Vitakt
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Die Übernahme der Kosten für Behandlung und Pflege entscheidet immer ihre zuständige Kranken- und Pflegekasse nach vorheriger Antragstellung.
Bei notwendiger Behandlungspflege stellt ihr Hausarzt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus, diese muss der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
Bei notwendiger Pflege müssen Sie einen Antrag auf Pflegeleistung bei Ihrer Pflegekasse stellen, diese leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung weiter. Der MDK bereitet einen Hausbesuch bei Ihnen vor, indem er Ihnen den Termin mitteilt, ein Gutachten in Ihrem Haushalt erstellt und dieses an die Pflegekasse weitergibt. Die Pflegekasse entscheidet aufgrund dieses Gutachtens, ob Sie Leistungen aus der Pflegekasse erhalten.
Pflegehilfsmittel kann in jeder Pflegestufe bis zu einem Betrag von monatlich 40 € in Anspruch genommen werden. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören Einmalhandschuhe für pflegende Angehörige, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalkrankenunterlagen oder waschbare Krankenunterlagen.
Verhinderungspflege: Verhinderungspflege kann bei Krankheit oder Erholung der privaten Pflegeperson bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 1612 € längstens bis zu 6 Wochen im Jahr in allen Pflegestufen in Anspruch genommen werden.
Kurzzeitpflege kann bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 1612 € längstens bis zu 4 Wochen im Jahr in jeder Pflegestufe in Anspruch genommen werden.
Leistungen der Tages- und Nachtpflege können in Höhe der Pflegesachleistung zusätzlich in allen Pflegestufen beantragt werden.
Zusätzliche Leistungen für betreute Wohngruppen monatlich in Höhe von 214 € in jeder Pflegestufe.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können bis zu 4000 € in jeder Pflegestufe beantragt werden. Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen, kann ein Betrag von 16000 € beantragt werden.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden von den Pflegekassen mit 125 € monatlich in jeder Pflegestufe bezuschusst.
Besonderheiten:
Der hälftige Anteil des Anspruchs auf Kurzzeitpflege von derzeit 806 € kann als Verhinderungspflege verwendet werden.
Der nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem den nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzten Betrag - maximal aber 40 Prozent des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrages für pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung verwenden.
Pflegeberatung: Jeder Pflegegeldempfänger ist verpflichtet, regelmäßig durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich. Außerdem können auch Versicherte mit Sach- und Kombinationsleistung zukünftig diesen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Serviceleistungen
- wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
- wir beraten und unterstützen Sie, wenn sich der MDK zur Erstellung des Gutachtens anmeldet und kommen am Tag der Begutachtung zu Ihnen
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Wir sind 24 Stunden erreichbar unter der Telefonnummer: 09631 - 799328
Die Erreichbarkeit wird durch Rufweiterleitung an das Diensthandy sichergerstellt
Leider kann es auch vorkommen, dass die zuständige Pflegefachkraft sich gerade in einem Funkloch befindet oder die Technik nicht einwandfrei funktioniert. Bitte sprechen Sie auf die Mailbox, sie werden schnellstmöglich zurück gerufen. Vergessen Sie aber dabei nicht, Ihre Telefonnummer aufs Band zu sprechen.